Teilnehmer der Maßnahme Gelegeschutz verpflichten sich beim Fund von Brutstätten diese zu markieren und bei Arbeitsgängen sowie Ernte einen Abstand von mindestens 15 Metern zu diesen einzuhalten. So werden die Gelege nicht zerstört und durch die Schonung des umgebenden Areals kann eine Aufzucht der Jungvögel ungestört erfolgen.